Sehr geehrte Damen ,
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am 25.5.2018 tritt die neue EU-Datenschutzverordnung (DS-GVO) in Kraft. Sie gilt nicht nur für Unternehmen, sondern für alle Vereine und Verbände, ganz gleich ob eingetragener (e.V.) oder nicht eingetragener Verein. Sie dient dem Schutz vor allem privater Daten, so z.B. von Mitgliedern. Viele der bisherigen Regelungen galten bisher schon, so dass einige Bestimmungen bereits umgesetzt werden. Die Geschäftsführerinnen der Bezirksvereine haben sich mit dem Thema Datenschutz bereits 2013 im Rahmen der jährlichen Geschäftsführerinnen-Tagung des LFV Hessen befasst. Gegenüber den damals geltenden Bestimmungen nach dem Bundesdatenschutzgesetz gibt es in der DS-GVO einige Änderungen, die unbedingt zu beachten sind. Für die Umsetzung der DS-GVO in den Landfrauenvereinen wird bis spätestens zum September eine Checkliste erstellt. Die dazugehörigen erforderlichen Formulare werden dann zur Verfügung gestellt. Dazu gehört auch ein Muster des unbedingt für jeden Verein erforderlichen Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten als Verantwortlicher gem. Art. 30 Abs. 1 DS-GVO, abgestimmt auf die Landfrauenvereine. Dieser Mail hängen wir zu Ihrer Information folgende Dateien an:
Hilfreich für die Umsetzung der DS-GVO ist nach unserer Einschätzung die Broschüre Erste Hilfe zur Datenschutz-Grundverordnung, herausgegeben vom Bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht. Sie ist erschienen im Verlag C.H.Beck. Sie kann für 5,50 EUR im Shop des Verlags erworben werden. Um sicherzustellen, dass die Informationen alle Vereine erreichen, geben Sie diese Hinweise bitte unbedingt an die Verantwortlichen Ihrer Ortsvereine weiter. Sofern es vorher neue wichtige Hinweise zur Umsetzung der EU-Datenschutzverordnung gibt, werden wir Sie umgehend informieren.
Mit freundlichen Grüßen Landesgeschäftsführerin |